Rechtsform der Stiftung
Die Hanna Johannes Arras Stiftung ist eine selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Sie wurde errichtet im Dezember 1997 durch den Stifter Dr. Gerth Arras. Die Stiftung ist selbstlos tätig, verfolgt also keine wirtschaftlichen Zwecke, sondern ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur in Dresden. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Vergabe von Stipendien, besonders an begabte junge Künstler oder auch ältere Künstler, aus den Bereichen Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur und Baukunst. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung.
Entstehung der Stiftung
Die Stiftung wurde im Dezember 1997 errichtet. Sie trägt den Namen der Eltern des Stifters: Hanna und Johannes Arras. Dr. Gerth Arras gründete die Stiftung aus Dank an seine Heimatstadt Dresden und zugleich als Erinnerung und Dank an seine Eltern. Die Geschichte der Eltern ist nachlesbar im Kapitel Biographie.
Auswahlverfahren, Stipendium
Die Auswahl der Preisträger / Stipendiaten erfolgt durch eine Jury. Anfangs gab es für diesen Zweck einen Stiftungsrat. Die Juroren des Stiftungsrats bringen Vorschläge ein und nominieren aus diesen Vorschlägen den oder die Preisträger. Mittlerweile gibt es auch eine Kooperation mit dem Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden, in Planung ist auch eine Kooperation mit dem Künstlerbund Dresden. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Kooperationsprojekt. Verantwortlich für die Auswahl und Stipendienvergabe ist der Vorstand.
Anträge an die Stiftung sind nicht möglich. Die Zuwendung von Mitteln erfolgt in der Regel einmal jährlich. Die Höhe des Preisgeldes / Stipendiums richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Erträgen der Stiftung.